STADT KLEVE
FÖRDERUNG

  • DACHBEGRÜNUNG
  • EXTENSIV
  • INTENSIV
  • FLACHDACH
  • SCHRÄGDACH
  • BIS ZU 30°NEIGUNG

  • AUF KLEVER
  • STADTGEBIET
  • WOHNGEBÄUDE
  • GEWERBEGEBÄUDE
  • SONSTIGE BAUTEN
  • WIE SCHUPPEN ODER CARPORTS

DACHBEGRÜNUNG

AUF KLEVER STADTGEBIET

Dachbegrünung ist ein Bestandteil des ökologischen Bauens. Die Bepflanzung von Dächern mit dem notwendigen Unterbau schaffen Siedlungsbiotope. Dachbegrünung können extensiv mit einem dünnschichtigen Substrat und trockenheitsverträglicher Vegetation oder als intensive Dachbegrünung mit vollwertigem Bodenaufbau bis hin zur Baumbepflanzung angelegt werden. Gründächer leisten einen Beitrag gegen die Folgen von Starkregen, da sie das Niederschlagswasser zurückhalten. In Kombination mit einer Zisterne und mit einer Photvoltaikanlage ist die Dachbegrünung als Wasser- und CO2-Speicher besonders klimaschützend, weshalb die Stadt Kleve ein eigenes Förderprogramm anbietet.

Zusammengefasst lesen Sie die wichtigsten Informationen folgend auf dieser Seite.

Ausführliche Informationen und die gesamten Förderichtlinien finden Sie als PDF unter www.kleve.de

WELCHE BEGRÜNUNG WIRD GEFÖRDERT?

Die freiwilligen Dachbegrünung von Bestands- und Nichtwohngebäuden, deren An- und Umbauten im Stadtgebiet Kleve im Rahmen des fortgeschriebenen Klimaschutzfahrplans der Stadt Kleve.


Die Förderung gilt ab einer Mindestdicke von 8cm des Substrats.


Begrünbar sind Dächer von:

  • Wohn- und Bürogebäuden
  • Gewerbe- und Garagenbauten
  • sonstigen Gebäuden (Schuppen, Fahrradunterständen, Carports etc.)
  • bis zu 30° Dachneigung

Bezuschusst werdend die Kosten der Dachbegrünung ab der Oberkante der Dachabdichtung


Extensivbegrünungen in Kombination mit solarer Energiegewinnung


Maßnahmen zur Erhöhung der Abflussverzögerung z. B. Speicher, Sickertunnel, Sickerboxen oder Zisternen und deren Steuerungselemente


Begrünungen die nicht aufgrund von baurechtlichen oder naturschutzrechtlichen Vorgaben begrünt werden müssen.

FÖRDERUNGSBEDINGUNGEN

Das Grundstück liegt innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Kleve


Mit der Dachbegrünung wurde nicht begonnen und es wurden noch keine Lieferungs- und Leistungsverträge abgeschlossene


Das Gebäude ist nicht im staatlichen, kommunalen, kirchlichen Eigentum


Art und Umfang der Maßnahme wurde im Antrag vollumfänglich dargestellt


Eventuell erforderliche Genehmigungen (Bsp Denkmal, Bauordnung, Ortsrecht,..) werden erhalten


Das Gebäude weist keine Missstände oder Mängel auf


Die Maßnahme wird Richtliniengemäß von einem Fachunternehmen ausgeführt


Die Gesamtkosten werden nicht auf Mieter umgelegt


Die Dachbegrünung wird mindestens 15 Jahre im geförderten Zustand gepflegt und erhalten, bei Verkauf oder Mieterwechsel ist diese Verpflichtung zu übertragen

ART UND HÖHE

DER FÖRDERUNG

Die Zuwendung werden in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt Bezuschusst wird ab einer Bagatellgrenze von 300 Euro. Der Förderanteil beträgt 50% der Kosten jedoch höchstens 2000 Euro. Bei Eigenleistung mit nachgewiesener Qualifikation werden 60% der Materialkosten jedoch höchstens 2000 Euro gefördert.

Extensivbegrünung in Kombination mit solarer Energiegewinnung werden gefördert: 100% der Mehrkosten für die Befestigung der Anlage bis maximal 10 Euro/m2 Brutto-Modulfläche, jedoch höchstens 2000 Euro pro Maßnahme Maßnahmen zur Abflussverzögerung, zum Beispiel Zisternen werden gefördert, die Fördersumme errechnet sich aus der Höchstfördersumme 2000 Euro abzüglich der Dachbegrünungskosten. Niederschlagswassergebühren für die Nettodachbegrünungsflächen werden dauerhaft entsprechend der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Umweltbetriebe der Stadt Kleve in ihrer aktuellen Fassung reduziert.

Mit der Maßnahme darf erst nach der Bewilligung der Zuwendung begonnen und innerhalb eines Jahres durchgeführt werden. Innerhalb von drei Monaten sind die Fertigstellung der Dachbegrünung mit allen Rechnungen und Belegen der Stadtverwaltung anzuzeigen und vorzulegen.

Mitarbeiter der Stadtverwaltung erhalten die Möglichkeit, die geförderte Maßnahme in Augenschein zu nehmen und fotografisch zu dokumentieren.

Nach Anerkennung der antragsgemäßen Durchführung und der Rechnungsbelege zahlt die Stadt Kleve die Förderhöhe aus.


Bei Fragen wenden Sie sich an den Klimaschutzbeauftragten der Stadt Kleve: